AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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DB-Klassenfahrten & Gruppenreisen
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Allgemeine Reisebedingungen für Touristik der DB Fernverkehr AG - DB Klassenfahrten und Gruppenreisen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und DB Fernverkehr AG - DB Klassenfahrten und Gruppenreisen (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages, soweit der Vertragsschluss ab dem 13.05.2023 erfolgt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Einzelleistungen behandeln wir im Interesse unserer Kunden als Pauschalreisen und geben dafür auch Sicherungsscheine aus. Bitte beachten Sie die besonderen Vereinbarungen für Einzelleistungen.
1 Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Kunden
- 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig.
- 1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von dem Veranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die von dem Veranstalter vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
- 1.3
a) Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Veranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung erklärt.
d) Die von dem Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt dem Veranstalter den Eingang der Reiseanmeldung auch auf elektronischem Weg. - 1.4
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder SMS erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung sind Sie sieben Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. - 1.5
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von dem Veranstalter gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Verbindlich buchen“ bieten Sie dem Veranstalter Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Verbindlich buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von dem Veranstalter bei Ihnen zu Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. - 1.6 Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten besteht kein Widerrufsrecht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit dem Veranstalter Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen der Veranstalter nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.
2 BEZAHLUNG
- 2.1 Der Veranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben, wird Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Der Zahlungsvorgang für die Restzahlung wird ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort fällig.
- 2.2 Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3 LEISTUNGEN
- 3.1 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von dem Veranstalter herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von dem Veranstalter gemacht wurden.
- 3.2 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Ausnahmen werden im Einzelfall vereinbart und in der Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag mitgeteilt.
4 ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR REISEBEGINN, DIE NICHT DEN REISEPREIS BETREFFEN; PREISÄNDERUNGEN (PREISERHÖHUNG / PREISSENKUNG) NACH VERTRAGSSCHLUSS
- 4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der Veranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
- 4.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
- 4.3
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen
- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
- 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Veranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- 4.5
Der Veranstalter behält sich die Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss von bis zu 8% des Reisepreises unter gleichzeitiger Einräumung eines Preissenkungsrechtes für Sie gemäß Ziffer 4.5.2 vor, soweit die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind: Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Veranstalter wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. - 4.6 Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von dem Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und wird Ihnen auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
- 4.7 Ziffer 5.4 gilt entsprechend.
5 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN
- 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
- 5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
- 5.3
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Veranstalter zu begründen ist. Der Veranstalter hat bei der Berechnung der Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
-
5.3.1
Standard-Gebühren:
Standard-Gebühren für den Fall des Rücktritts/Stornierung einzelner oder aller Teilnehmer:
bis 121 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei
ab 120 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
ab 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 6 Tage oder bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises - 5.3.2
Ausnahmen von der Standardregelung:
Bei Pauschalreisen, die Flugleistungen bzw. Charter von Bus und Schiffsleistungen zum Gegenstand haben, gelten für den Fall des Rücktritts/Stornierung einzelner oder aller Teilnehmer die nachfolgenden Sonder-Gebühren:
bis 1 Monat vor Reiseantritt 50% bzw. den Aufwendungsersatzanspruchs der jeweiligen Fluggesellschaft,
ab 1 Monat vor Reiseantritt 70 %,
ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises. - 5.3.3 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und separat ausgewiesene und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Musicalveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
-
5.3.1
Standard-Gebühren:
- 5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
- 5.5 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
- 5.6 Ist der Veranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zu leisten.
- 5.7 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6 ÄNDERUNGEN, UMBUCHUNGEN
- 6.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Buchung einer Musicalveranstaltung) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns das dafür erforderliche Entgelt, welches wir Ihnen im Voraus beziffern, berechnet.
- 6.2
Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Veranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Veranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Bei Flugreisen:
112.- EUR pro Person, sofern eine Umbuchung nicht ausgeschlossen ist. Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern. - 6.3 Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der vorstehenden Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziff. 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7 NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG
- Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8 KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
- Der Veranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Veranstalter, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9 OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN/REISENDEN
-
9.1
Die sich aus § 651o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit dem Veranstalter wie folgt konkretisiert:
a) Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von dem Veranstalter (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden ist, Hotelleitung oder Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von dem Veranstalter werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. - 9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von dem Veranstalter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen den Veranstalter anzuerkennen.
- 9.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag nach § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
- 9.4
Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung bei Flugbeförderung
a) Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, Ihrem Vertreter bzw. Ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. - 9.5 Sie haben den Veranstalter zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Fahrkarten, Flugscheine, Hotelgutscheine) innerhalb der Ihnen von dem Veranstalter mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhalten.
10 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
- 10.1 Die vertragliche Haftung von dem Veranstalter für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
- 10.2
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von dem Veranstalter ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von dem Veranstalter aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11 GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT, INFORMATION ÜBER VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
- 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
- 11.2 Bei Pauschalreisen in Form von Einzelreiseleistungen gelten abweichend zu Ziffer 11.1 die allgemeinen Verjährungsregelungen nach §§ 194ff. BGB
- 11.3 Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Veranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform "http://ec.europa.eu/consumers/odr/" hin.
12 INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
- 12.1 Der Veranstalter informiert Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
- 12.2 Steht / Stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie informiert.
- 12.3 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Veranstalter Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.
- 12.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten von dem Veranstalter oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von dem Veranstalter einzusehen.
13 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
- 13.1 Der Veranstalter wird Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Die Informationen darüber können jederzeit auf der Website von dem Veranstalter unter https://www.db-gruppen.de/visainformationen abgefragt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de. Für alle anderen Nationalitäten finden Sie die Visabestimmungen auf der Website des Veranstalters unter https://www.db-gruppen.de/visainformationen. Soweit nicht abweichend für die Reiseländer, die Sie während Ihrer Reise besuchen oder in denen Sie einen Transitaufenthalt haben, vorstehend oder in der Reiseausschreibung angegeben, genügt für die Einreise für jede Person ein eigener Reisepass, der bei Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig ist und ausreichend freie Seiten für Einträge enthält. In den meisten Ländern müssen Ausländer bei Einreise ein Rückreiseticket und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorweisen können. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes nach den aktuell gültigen Regelungen.
- 13.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Sollten mitgeteilte Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können Sie hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten.
- 13.3 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
14 REISESCHUTZ
- Die im Reisepreis enthaltene/enthaltenen Versicherung/en entnehmen Sie dem Angebot.
15 DATENSCHUTZ
- 15.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von dem Veranstalter für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Eine Übermittlung an beteiligte Leistungsträger, die dem Reisenden gegenüber, die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen, ist für die Leistungserbringung erforderlich. Soweit Reiseleistungen außerhalb der EU erbracht werden, findet deshalb auch eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU statt, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß Art. 28 DSGVO).
- 15.2 Die Daten sind gemäß DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
16 BESONDERE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN (Z. B. DEM CORONA VIRUS)
- 16.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
- 16.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Reiseveranstalter und den Leistungsträger entsprechend den behördlichen Vorgaben unverzüglich zu verständigen.
17 RECHTSWAHL- UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG
- 17.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können dem Veranstalter ausschließlich am Sitz von DB Fernverkehr AG in Frankfurt am Main verklagen.
- 17.2 Für Klagen des Veranstalters gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von dem Veranstalter vereinbart. Besondere Vereinbarungen für Einzelleistungen Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalreise nach §§ 651a ff. BGB nicht vorliegen, der Veranstalter diese Leistungen aber gleichwohl als Pauschalreise behandelt, gilt abweichend folgendes: Die gesetzliche Verjährungsfrist nach §§ 195 ff. BGB. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde/Reisende angehört, für den Kunden/Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
KONTAKTADRESSE:
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DB Klassenfahrten und Gruppenreisen
Gutschstr. 6
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721-9385386
E-Mail: DB-Klassenfahrten@deutschebahn.com oder
DB-Gruppenreisen@deutschebahn.com
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Registergericht B Frankfurt am Main HRB 83 173
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